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732.12 KPV CH-SG

Art. 12 Verordnung über den Klosterplatz in St.Gallen (KPV) - b) Empfehlung

III. Nutzung in Form von gesteigertem Gemeingebrauch
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Art. 12 KPV · b) Empfehlung

1. Die beteiligten Behörden sind berechtigt, eine schriftliche Empfehlung zuhanden der zuständigen Stelle abzugeben.

2. Sie können die Aufnahme von Bedingungen und Auflagen in die Bewilligung beantragen.

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