732.12
KPV
CH-SG
Art. 12 Verordnung über den Klosterplatz in St.Gallen (KPV) - b) Empfehlung
III. Nutzung in Form von gesteigertem Gemeingebrauch
Art. 12 KPV · b) Empfehlung
1. Die beteiligten Behörden sind berechtigt, eine schriftliche Empfehlung zuhanden der zuständigen Stelle abzugeben.
2. Sie können die Aufnahme von Bedingungen und Auflagen in die Bewilligung beantragen.