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732.12 KPV CH-SG

Art. 11 Verordnung über den Klosterplatz in St.Gallen (KPV) - Mitwirkungsverfahren a) Voraussetzungen

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Art. 11 KPV · Mitwirkungsverfahren a) Voraussetzungen

1. Die zuständige Stelle unterbreitet das Gesuch den beteiligten Behörden zur Stellungnahme.

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