Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
732.11 STRV CH-SG

Art. 2 Strassenverordnung (StrV) - Fachstelle

I. Allgemeine Bestimmungen
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Art. 2 StrV · Fachstelle

1. Fachstelle des Kantons für Langsamverkehr ist das Tiefbauamt.

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