732.1
STRG
CH-SG
Art. 39bis Strassengesetz (StrG) - Sondernutzungsplan
III. Strassenbau - 2. Planverfahren
Art. 39bis StrG · Sondernutzungsplan
1. Politische Gemeinde und Kanton können anstelle des Planverfahrens nach diesem Erlass einen Sondernutzungsplan nach den Bestimmungen des Planungs- und Baugesetzes vom 5. Juli 2016 erlassen. Das Sondernutzungsplanverfahren kann eingeleitet werden, wenn verschiedene Planungszwecke bestehen.