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732.1 STRG CH-SG

Art. 39bis Strassengesetz (StrG) - Sondernutzungsplan

III. Strassenbau - 2. Planverfahren
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Art. 39bis StrG · Sondernutzungsplan

1. Politische Gemeinde und Kanton können anstelle des Planverfahrens nach diesem Erlass einen Sondernutzungsplan nach den Bestimmungen des Planungs- und Baugesetzes vom 5. Juli 2016 erlassen. Das Sondernutzungsplanverfahren kann eingeleitet werden, wenn verschiedene Planungszwecke bestehen.

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