Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
731.1 PBG CH-SG

Art. 94 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Abstände von Kleinbauten und Anbauten

B. Nutzungs- und Bauvorschriften - II. Erstellung von Bauten und Anlagen - 5. Abstände
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (170 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 94 PBG · Abstände von Kleinbauten und Anbauten

1. Kleinbauten und Anbauten können mit schriftlicher Zustimmung der Eigentümerin oder des Eigentümers des benachbarten Grundstücks bis an die Grenze gestellt werden.

← Art. 93 PBG Planungs- und Baugesetz (PBG) - Ortsplanung Art. 95 PBG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →