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731.1 PBG CH-SG

Art. 74 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Kleinbauten

B. Nutzungs- und Bauvorschriften - II. Erstellung von Bauten und Anlagen - 1. Begriffe
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Art. 74 PBG · Kleinbauten

1. Kleinbauten sind frei stehende Gebäude, die in ihren Dimensionen die zulässigen Masse nicht überschreiten.

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