731.1
PBG
CH-SG
Art. 74 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Kleinbauten
B. Nutzungs- und Bauvorschriften - II. Erstellung von Bauten und Anlagen - 1. Begriffe
Art. 74 PBG · Kleinbauten
1. Kleinbauten sind frei stehende Gebäude, die in ihren Dimensionen die zulässigen Masse nicht überschreiten.