731.1
PBG
CH-SG
Art. 5 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Kommunaler Richtplan a) Inhalt
A. Raumplanung - I. Pläne - 2. Richtplan
Art. 5 PBG · Kommunaler Richtplan a) Inhalt
1. Die politische Gemeinde stimmt im kommunalen Richtplan insbesondere Siedlungs-, Verkehrs- und Landschaftsentwicklung sowie den geplanten Infrastrukturausbau in ihrem Gebiet für einen längeren Zeitraum aufeinander ab.
2. Sie berücksichtigt die Vorgaben des kantonalen Richtplans und die Raumplanung der anderen politischen Gemeinden in der Region.
3. Sie legt insbesondere das Massnahmenkonzept Naturgefahren fest.