Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
731.1 PBG CH-SG

Art. 47 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Einleitung

A. Raumplanung - IV. Landumlegung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (170 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 47 PBG · Einleitung

1. Der Rat leitet das Landumlegungsverfahren ein, indem er

a) eine Projektstudie mit Erläuterungen und dem voraussichtlichen Beizugsgebiet erarbeiten lässt;

b) die Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken im voraussichtlichen Beizugsgebiet schriftlich benachrichtigt;

c) die Projektstudie der Bevölkerung zur Mitwirkung unterbreitet.

← Art. 46 PBG Planungs- und Baugesetz (PBG) - Ortsplanung Art. 48 PBG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →