731.1
PBG
CH-SG
Art. 33 Planungs- und Baugesetz (PBG) - Inhalt
A. Raumplanung - I. Pläne - 5. Kantonale Sondernutzungspläne
Art. 33 PBG · Inhalt
1. Kantonale Sondernutzungspläne werden erlassen für
a) Abbaustellen von kantonaler und regionaler Bedeutung;
b) Deponien von kantonaler und regionaler Bedeutung;
c) Anlagen zur Gewinnung von Energie;
d) Anlagen zur Nutzung des Untergrundes;
e) Strassen und Wasserbauten, soweit sie mit Vorhaben nach Bst. a bis d dieser Bestimmung zusammenhängen.