714.51
CH-SG
Art. 35 Interkantonale Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Zürichsee und dem Walensee - Aufhebung bisherigen Rechts
VIII. Straf- und Schlussbestimmungen
Art. 35 Interkantonale Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Zürichsee und dem Walensee · Aufhebung bisherigen Rechts
1. Die Interkantonale Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Zürichsee und dem Walensee vom 15. Februar 1966 und die darauf beruhenden Erlasse werden aufgehoben.