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Art. 35 Interkantonale Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Zürichsee und dem Walensee - Aufhebung bisherigen Rechts

VIII. Straf- und Schlussbestimmungen
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Art. 35 Interkantonale Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Zürichsee und dem Walensee · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Die Interkantonale Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Zürichsee und dem Walensee vom 15. Februar 1966 und die darauf beruhenden Erlasse werden aufgehoben.

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