Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
714.51 CH-SG

Art. 14 Interkantonale Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Zürichsee und dem Walensee - Vorbehalt

IV. Verkehrsbeschränkungen[[1]](#titletitle_text_fn_9044_2_1_c)
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (36 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 14 Interkantonale Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Zürichsee und dem Walensee · Vorbehalt

1. Die Uferkantone können zusätzlich besondere örtliche Vorschriften erlassen, um die Sicherheit der Schiffahrt oder den Umweltschutz zu gewährleisten.

← Art. 13 Interkantonale Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Zürichsee und dem Walensee Grundsatz Art. 15 Interkantonale Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Zürichsee und dem Walensee →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →