714.5
CH-SG
Art. 3 Grossratsbeschluss über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Zürichsee und dem Walensee
Art. 3 Grossratsbeschluss über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Zürichsee und dem Walensee
1. Der Regierungsrat bestimmt den Vollzugsbeginn dieses Beschlusses.