714.5
CH-SG
Kanton St. Gallen 714.5
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
Gesetzestext (3 Artikel)
Art. 1 Grossratsbeschluss über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Zürichsee und dem Walensee
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1. Der Kanton St.Gallen tritt der interkantonalen Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Zürichsee und dem Walensee in der von der Interkantonalen Schiffahrtskommission für den Zürichsee und den Walensee am 4. Oktober 1979 beschlossenen Fassung bei.
2. Der Regierungsrat ist ermächtigt, im Namen des Kantons St.Gallen den Beitritt zu erklären.
Art. 2 Grossratsbeschluss über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Zürichsee und dem Walensee
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1. Der Grossratsbeschluss über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Zürichsee und dem Walensee vom 2. Februar 1965 wird aufgehoben.
Art. 3 Grossratsbeschluss über den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Schiffahrt auf dem Zürichsee und dem Walensee
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1. Der Regierungsrat bestimmt den Vollzugsbeginn dieses Beschlusses.