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714.16 CH-SG

Art. 4 Hafenordnung für den kantonalen Bodenseehafen in Rorschach - Verkehr und Zulassung

II. Benützung der Hafenanlage
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Art. 4 Hafenordnung für den kantonalen Bodenseehafen in Rorschach · Verkehr und Zulassung

1. Verkehr und Zulassung von Fahrzeugen im Hafenbecken richten sich nach der Bodensee-Schiffahrts-Ordnung.

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