Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
714.11 CH-SG

Art. 6 Schifffahrtsverordnung - Begriff

III. Verkehrsanordnungen
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Art. 6 Schifffahrtsverordnung · Begriff

1. Verkehrsanordnungen sind Massnahmen, die durch Verbots- und Gebotszeichen sowie andere Schifffahrtszeichen mit Vorschriftscharakter angezeigt werden.

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