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714.11 CH-SG

Art. 11 Schifffahrtsverordnung - Schifffahrtszeichen ohne Vorschriftscharakter

III. Verkehrsanordnungen
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Art. 11 Schifffahrtsverordnung · Schifffahrtszeichen ohne Vorschriftscharakter

1. Schifffahrtszeichen ohne Vorschriftscharakter dürfen nur mit Ermächtigung des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes angebracht werden.

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