714.11
CH-SG
Art. 11 Schifffahrtsverordnung - Schifffahrtszeichen ohne Vorschriftscharakter
III. Verkehrsanordnungen
Art. 11 Schifffahrtsverordnung · Schifffahrtszeichen ohne Vorschriftscharakter
1. Schifffahrtszeichen ohne Vorschriftscharakter dürfen nur mit Ermächtigung des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamtes angebracht werden.