713.992
CH-SG
Kanton St. Gallen 713.992
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
Gesetzestext (3 Artikel)
Ziff. 1 Kantonsratsbeschluss über die Beteiligung an der Finanzierung technischer Verbesserungen der Schweizerischen Südostbahn AG für das Jahr 2011
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1. Der Kanton St.Gallen gewährt der Schweizerischen Südostbahn AG einen Investitionsbeitrag von Fr. 7 537 466.- zur Finanzierung technischer Verbesserungen für das Jahr 2011.
2. Der Sonderkredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2012 innert fünf Jahren abgeschrieben.
Ziff. 2 Kantonsratsbeschluss über die Beteiligung an der Finanzierung technischer Verbesserungen der Schweizerischen Südostbahn AG für das Jahr 2011
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1. Die Regierung wird ermächtigt, die Leistungsvereinbarung für das Jahr 2011 über die Finanzierung der Infrastrukturdarlehen an die Schweizerische Südostbahn AG abzuschliessen.
Ziff. 3 Kantonsratsbeschluss über die Beteiligung an der Finanzierung technischer Verbesserungen der Schweizerischen Südostbahn AG für das Jahr 2011
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1. Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.