713.99
CH-SG
Kanton St. Gallen 713.99
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
Gesetzestext (3 Artikel)
Ziff. 1 Kantonsratsbeschluss über die Beteiligung an der Finanzierung technischer Verbesserungen der Schweizerischen Südostbahn AG für das Jahr 2009
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1. Der Kanton St.Gallen gewährt der Schweizerischen Südostbahn AG einen Investitionsbeitrag von Fr. 7 305 192.- zur Finanzierung technischer Verbesserungen für das Jahr 2009.
2. Der Sonderkredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2010 innert fünf Jahren abgeschrieben.
Ziff. 2 Kantonsratsbeschluss über die Beteiligung an der Finanzierung technischer Verbesserungen der Schweizerischen Südostbahn AG für das Jahr 2009
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1. Die Regierung wird ermächtigt, eine Investitionsvereinbarung für das Jahr 2009 zwischen dem Kanton St.Gallen und der Schweizerischen Südostbahn AG über die Finanzierung technischer Verbesserungen abzuschliessen.
Ziff. 3 Kantonsratsbeschluss über die Beteiligung an der Finanzierung technischer Verbesserungen der Schweizerischen Südostbahn AG für das Jahr 2009
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1. Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.