713.98
CH-SG
Kanton St. Gallen 713.98
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
Gesetzestext (3 Artikel)
Ziff. 1 Kantonsratsbeschluss über die Beteiligung an der Finanzierung technischer Verbesserungen der Schweizerischen Südostbahn AG für das Jahr 2008
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1. Der Kanton St.Gallen gewährt der Schweizerischen Südostbahn AG einen Investitionsbeitrag von Fr. 7 025 304.- zur Finanzierung technischer Verbesserungen für das Jahr 2008.
2. Der Sonderkredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2009 innert fünf Jahren abgeschrieben.
Ziff. 2 Kantonsratsbeschluss über die Beteiligung an der Finanzierung technischer Verbesserungen der Schweizerischen Südostbahn AG für das Jahr 2008
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1. Die Regierung wird ermächtigt, eine Investitionsvereinbarung für das Jahr 2008 zwischen dem Kanton St.Gallen einerseits und der Schweizerischen Südostbahn AG anderseits über die Finanzierung technischer Verbesserungen abzuschliessen.
Ziff. 3 Kantonsratsbeschluss über die Beteiligung an der Finanzierung technischer Verbesserungen der Schweizerischen Südostbahn AG für das Jahr 2008
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1. Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.