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713.97 CH-SG

Kanton St. Gallen 713.97

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Der Kanton St.Gallen gewährt der Schweizerischen Südostbahn AG einen Investitionsbeitrag von Fr. 6 913 785.- zur Finanzierung technischer Verbesserungen für das Jahr 2007.

2. Der Sonderkredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2008 innert fünf Jahren abgeschrieben.

1. Die Regierung wird ermächtigt, der noch abzuschliessenden Investitionsvereinbarung für das Jahr 2007 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und den Kantonen Appenzell A.Rh., St.Gallen, Thurgau einerseits und der Schweizerischen Südostbahn AG andererseits über die Finanzierung technischer Verbesserungen beizutreten.

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