712.71
CH-SG
Kanton St. Gallen 712.71
3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
Gesetzestext (3 Artikel)
Ziff. 1 Kantonsratsbeschluss über die Beteiligung an der Finanzierung technischer Verbesserungen der Luftseilbahn Unterterzen-Flumserberg AG
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1. Der Kanton St.Gallen tritt der Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft sowie dem Kanton St.Gallen einerseits und der Luftseilbahn Unterterzen-Flumserberg AG anderseits über die Finanzierung technischer Verbesserungen bei.
2. Die Regierung wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.
Ziff. 2 Kantonsratsbeschluss über die Beteiligung an der Finanzierung technischer Verbesserungen der Luftseilbahn Unterterzen-Flumserberg AG
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1. Für die vom Kanton St.Gallen zu tragenden Kosten wird ein Kredit von Fr. 6 205 000.- gewährt.
2. Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2005 innert fünf Jahren abgeschrieben.
Ziff. 3 Kantonsratsbeschluss über die Beteiligung an der Finanzierung technischer Verbesserungen der Luftseilbahn Unterterzen-Flumserberg AG
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1. Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.