712.11
IKSS
CH-SG
Art. 7 Reglement über Bau und Betrieb der nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte (Reglement IKSS) - Baubewilligung
Teil II: Verfahren
Art. 7 Reglement über Bau und Betrieb der nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte (Reglement IKSS) · Baubewilligung
1. Die Baubewilligungsverfahren richten sich nach dem kantonalen Recht. Die Aufsichtsbehörde zieht die Kontrollstelle für die technische Prüfung bei.