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712.11 IKSS CH-SG

Art. 7 Reglement über Bau und Betrieb der nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte (Reglement IKSS) - Baubewilligung

Teil II: Verfahren
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Art. 7 Reglement über Bau und Betrieb der nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte (Reglement IKSS) · Baubewilligung

1. Die Baubewilligungsverfahren richten sich nach dem kantonalen Recht. Die Aufsichtsbehörde zieht die Kontrollstelle für die technische Prüfung bei.

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