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712.11 IKSS CH-SG

Art. 6 Reglement über Bau und Betrieb der nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte (Reglement IKSS) - Vollzugshilfen

Teil I: Allgemeine Bestimmungen
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Art. 6 Reglement über Bau und Betrieb der nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte (Reglement IKSS) · Vollzugshilfen

1. Die Anwendung der Vorschriften kann mit Vollzugshilfen in Form von Merkblättern erläutert werden. Die Merkblätter werden durch die Geschäftsleitung IKSS erlassen. Die Branche ist dabei anzuhören.

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