712.11
IKSS
CH-SG
Art. 26 Reglement über Bau und Betrieb der nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte (Reglement IKSS) - Teilsystem 1: Seile
Teil III: Abweichende und ergänzende Bestimmungen - Teil III.2: Abweichende und ergänzende Bestimmungen für Skilifte
Art. 26 Reglement über Bau und Betrieb der nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte (Reglement IKSS) · Teilsystem 1: Seile
1. Wenn die normgerechte visuelle Seilinspektion für die Förderseilprüfung für Skilifte mit kuppelbaren Klemmeinrichtungen nicht umgesetzt werden kann, sind Ersatzmassnahmen zu ergreifen. Das können sein
a) Abheben des Seiles und am Boden im Stillstand prüfen;
b) oder Durchführung einer magnetinduktiven Seilprüfung;
c) oder Prüfung mit einer optischen Seilprüfeinrichtung.