712.11
IKSS
CH-SG
Art. 20 Reglement über Bau und Betrieb der nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte (Reglement IKSS) - Betriebsbuch
Teil III: Abweichende und ergänzende Bestimmungen
Art. 20 Reglement über Bau und Betrieb der nicht eidgenössisch konzessionierten Seilbahnen und Skilifte (Reglement IKSS) · Betriebsbuch
1. Die Kontrollstelle stellt den Inhabern einer Betriebsbewilligung jährlich ein Betriebsbuch zur Verfügung.