712.1
CH-SG
Art. 8 Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte - Organe
III. Organisation
Art. 8 Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte · Organe
1. Die Organe des Konkordates sind die Konferenz, die Geschäftsleitung und die Rechnungsrevisoren.
2. Die am Konkordat interessierten Kreise können zu den Beratungen beigezogen werden.