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712.1 CH-SG

Art. 14 Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte - Sitz

III. Organisation
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Art. 14 Konkordat über die nicht eidgenössisch konzessionierten Luftseilbahnen und Skilifte · Sitz

1. Der Sitz des Konkordates befindet sich am Ort des Sekretariates.

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