711.70
SVAG
CH-SG
Art. 6 Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben (SVAG) - Steuererlass
II. Strassenverkehrssteuern - 1. Motorfahrzeugsteuer
Art. 6 SVAG · Steuererlass
1. Invaliden, die wegen ihres Gebrechens auf ein Fahrzeug angewiesen sind, wird auf Gesuch die Steuer erlassen.