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711.70 SVAG CH-SG

Art. 6 Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben (SVAG) - Steuererlass

II. Strassenverkehrssteuern - 1. Motorfahrzeugsteuer
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Art. 6 SVAG · Steuererlass

1. Invaliden, die wegen ihres Gebrechens auf ein Fahrzeug angewiesen sind, wird auf Gesuch die Steuer erlassen.

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