711.70
SVAG
CH-SG
Art. 3 Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben (SVAG) - Steuerobjekt
II. Strassenverkehrssteuern - 1. Motorfahrzeugsteuer
Art. 3 SVAG · Steuerobjekt
1. Der Kanton erhebt jährlich eine Steuer auf Motorfahrzeugen und Motorfahrzeuganhängern, die im Kanton St.Gallen ihren Standort haben und auf öffentlichen Strassen verkehren.
2. Ausgenommen sind Fahrzeuge, die weder Ausweis noch Kontrollschilder benötigen.
3. Die Besteuerung ausländischer Fahrzeuge richtet sich nach Bundesrecht.