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711.70 SVAG CH-SG

Art. 29 Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben (SVAG) - Vollzugsbeginn

IV. Schlussbestimmungen
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Art. 29 SVAG · Vollzugsbeginn

1. Dieses Gesetz wird ab 1. Januar 1979 angewendet.

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