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711.70 SVAG CH-SG

Art. 20 Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben (SVAG) - Steuerobjekt

II. Strassenverkehrssteuern - 2. Motorfahrradsteuer
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Art. 20 SVAG · Steuerobjekt

1. Der Kanton erhebt eine Steuer für Motorfahrräder, die im Kanton St.Gallen ihren Standort haben.

2. Die Motorfahrräder des Bundes sind steuerfrei.

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