711.53
CH-SG
Art. 19 Vereinbarung zwischen den Kantonen Zürich und St.Gallen über die Ausübung der Autobahnpolizei auf der N 3 von der Kantonsgrenze Schwyz-St.Gallen beim Wildbachkanal bis zum Autobahnkreuz Reichenburg
IV. Kostenregelung
Art. 19 Vereinbarung zwischen den Kantonen Zürich und St.Gallen über die Ausübung der Autobahnpolizei auf der N 3 von der Kantonsgrenze Schwyz-St.Gallen beim Wildbachkanal bis zum Autobahnkreuz Reichenburg
1. Diese Vereinbarung wird gemäss Art. 7 Abs. 2 der Bundesverfassung dem Bundesrat zur Genehmigung unterbreitet.