711.3
CH-SG
Art. 5 Verordnung über den Verkehr mit Raupenfahrzeugen - d) Strafbestimmung
Art. 5 Verordnung über den Verkehr mit Raupenfahrzeugen · d) Strafbestimmung
1. Wer ohne die erforderliche Bewilligung mit einem Raupenfahrzeug ausserhalb öffentlicher Strassen verkehrt, wird mit Busse bestraft.