711.1
CH-SG
Art. 13 Einführungsverordnung zum eidgenössischen Strassenverkehrsgesetz - Fahrzeuge ohne Kontrollschild
II. Führerinnen und Führer sowie Fahrzeuge
Art. 13 Einführungsverordnung zum eidgenössischen Strassenverkehrsgesetz · Fahrzeuge ohne Kontrollschild
1. Das Polizeikommando kann ausnahmsweise gestatten, dass Fahrzeuge ohne vorgeschriebenes Kontrollschild auf öffentlichen Strassen und Parkplätzen abgestellt werden.