Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
710.51 VÖV CH-SG

Art. 10 Verordnung über den öffentlichen Verkehr (VöV) - Vorgaben an Wirtschaftlichkeit und Nachfrage a) Allgemeines

III. Beiträge - 2. Betrieb
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Art. 10 VöV · Vorgaben an Wirtschaftlichkeit und Nachfrage a) Allgemeines

1. Vorgaben und Angebotsstufen richten sich nach Anhang 2 dieses Erlasses.

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