710.51
VÖV
CH-SG
Art. 10 Verordnung über den öffentlichen Verkehr (VöV) - Vorgaben an Wirtschaftlichkeit und Nachfrage a) Allgemeines
III. Beiträge - 2. Betrieb
Art. 10 VöV · Vorgaben an Wirtschaftlichkeit und Nachfrage a) Allgemeines
1. Vorgaben und Angebotsstufen richten sich nach Anhang 2 dieses Erlasses.