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672.51 CH-SG

Art. 3 Verordnung zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Chemikaliengesetzgebung - c) Fachstelle für Pflanzenschutz

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Art. 3 Verordnung zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Chemikaliengesetzgebung · c) Fachstelle für Pflanzenschutz

1. Die Fachstelle Pflanzenschutz des landwirtschaftlichen Zentrums St.Gallen vollzieht die eidgenössische Verordnung über die Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft und im Gartenbau vom 28. Juni 2005.

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