Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
672.51 CH-SG

Zuständige Stelle a) Amt für Gesundheits- und Verbraucherschutz

6 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton St. Gallen
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Inhaltsübersicht (6)

Gesetzestext (6 Artikel)

1. Das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen vollzieht das Einführungsgesetz zur eidgenössischen Chemikaliengesetzgebung vom 5. Juni 2007, soweit keine besonderen Vorschriften gelten.

1. Das Amt für Umwelt

a) ist kantonale Behörde für den Vollzug der eidg Vorschriften über Dünger;

b) vollzieht die eidg Vorschriften über Verbote bei schadstoffhaltigen Kondensatoren und Transformatoren;

c) vollzieht die eidg Vorschriften über den Umgang mit Abfällen halogenierter Lösungsmittel.

1. Die Fachstelle Pflanzenschutz des landwirtschaftlichen Zentrums St.Gallen vollzieht die eidgenössische Verordnung über die Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft und im Gartenbau vom 28. Juni 2005.

1. Das Kantonsforstamt vollzieht die eidgenössische Verordnung über die Fachbewilligung für die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Waldwirtschaft vom 28. Juni 2005.

1. Die Vollzugsverordnung zu den eidgenössischen Vorschriften über den Verkehr mit Giften vom 10. Oktober 1972 wird aufgehoben.

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