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672.115 CH-SG

Art. 5 Interkantonale Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Bereich Schalldämmung von Gebäuden - d) Entzug

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Art. 5 Interkantonale Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Bereich Schalldämmung von Gebäuden · d) Entzug

1. Die Kontrollbefugnis kann mit Wirkung für alle Vereinbarungskantone entzogen werden bei

a) Erschleichen der Befugnis durch falsche Angaben;

b) Missbrauch;

c) grober oder wiederholter Unsorgfalt;

d) Wegfall der Eignungsvoraussetzungen;

e) verschuldeter Nichtteilnahme an angeordneten Kursen;

f) Nichtbezahlen der Jahresgebühr.

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