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672.115 CH-SG

Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Bereich Schalldämmung von Gebäuden - Kontrollbefugnis a) Erteilung

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Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Bereich Schalldämmung von Gebäuden · Kontrollbefugnis a) Erteilung

1. Die Kontrollbefugnis wird durch Verfügung einzeln erteilt.

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