672.115
CH-SG
Art. 14 Interkantonale Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Bereich Schalldämmung von Gebäuden - Änderungen
Art. 14 Interkantonale Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Bereich Schalldämmung von Gebäuden · Änderungen
1. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Zustimmung aller Vereinbarungskantone.