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Art. 13 Interkantonale Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Bereich Schalldämmung von Gebäuden - Streitigkeiten zwischen den Kantonen

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Art. 13 Interkantonale Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Bereich Schalldämmung von Gebäuden · Streitigkeiten zwischen den Kantonen

1. Das Bundesgericht entscheidet über Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung zwischen den Vereinbarungskantonen ergeben. Einer Klage hat ein Verständigungsverfahren in der Steuerungskommission vorauszugehen.

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