672.115
CH-SG
Art. 13 Interkantonale Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Bereich Schalldämmung von Gebäuden - Streitigkeiten zwischen den Kantonen
Art. 13 Interkantonale Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Bereich Schalldämmung von Gebäuden · Streitigkeiten zwischen den Kantonen
1. Das Bundesgericht entscheidet über Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung zwischen den Vereinbarungskantonen ergeben. Einer Klage hat ein Verständigungsverfahren in der Steuerungskommission vorauszugehen.