Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
672.115 CH-SG

Art. 1 Interkantonale Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Bereich Schalldämmung von Gebäuden - Zweck

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (16 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

Art. 1 Interkantonale Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Bereich Schalldämmung von Gebäuden · Zweck

1. Mit dieser Vereinbarung regeln die Kantone Glarus, St.Gallen und Zürich die Kontrolle der Einhaltung der Schallschutz-Anforderungen nach Art. 32 der eidgenössischen Lärmschutz-Verordnung vom 15. Dezember 1986 durch Private.

Zweck Art. 2 Interkantonale Vereinbarung über den Vollzug der Privaten Kontrolle im Bereich Schalldämmung von Gebäuden →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →