672.11
CH-SG
Art. 26 Verordnung zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung - b) Bewilligungsgesuch
V. Abfälle
Art. 26 Verordnung zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung · b) Bewilligungsgesuch
1. Das Bewilligungsgesuch enthält
a) die Umschreibung der zur Behandlung vorgesehenen Abfälle sowie Angaben über deren Mengen;
b) das Betriebsreglement.
2. Der Betreiber legt im Betriebsreglement dar, wie er mit betrieblichen und organisatorischen Massnahmen die umweltverträgliche Behandlung nach dem Stand der Technik sicherstellt.
3. Das Amt für Umwelt stellt ein Musterbetriebsreglement zur Verfügung.