672.11
CH-SG
Art. 1 Verordnung zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung - Umweltschutzfachstelle
I. Zuständigkeiten - 1. Kanton
Art. 1 Verordnung zum Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung · Umweltschutzfachstelle
1. Das Amt für Umwelt ist kantonale Umweltschutzfachstelle.