Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
672.1 EG-USG CH-SG

Art. 59 Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung (EG-USG) - Aufhebung bisherigen Rechts a) Grossratsbeschluss über Luftreinhaltemassnahmen

XIII. Schlussbestimmungen
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Art. 59 EG-USG · Aufhebung bisherigen Rechts a) Grossratsbeschluss über Luftreinhaltemassnahmen

1. Der Grossratsbeschluss über Luftreinhaltemassnahmen vom 8. Januar 1987 wird aufgehoben.

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