672.1
EG-USG
CH-SG
Art. 18 Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung (EG-USG) - Bekanntmachung a) öffentliche Auflage
II. Umweltverträglichkeitsprüfung
Art. 18 EG-USG · Bekanntmachung a) öffentliche Auflage
1. Die öffentliche Auflage wird im kantonalen Amtsblatt und im amtlichen Publikationsorgan der politischen Gemeinde bekannt gemacht.