672.1
EG-USG
CH-SG
Art. 17 Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung (EG-USG) - Kantonales Umweltschutzrecht
II. Umweltverträglichkeitsprüfung
Art. 17 EG-USG · Kantonales Umweltschutzrecht
1. In die Umweltverträglichkeitsprüfung wird die Prüfung des Vorhabens nach kantonalem Umweltschutzrecht, einschliesslich Vorschriften über eine sparsame, rationelle und umweltschonende Energienutzung, einbezogen.