672.1
EG-USG
CH-SG
Art. 16 Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung (EG-USG) - Massgebliches Verfahren
II. Umweltverträglichkeitsprüfung
Art. 16 EG-USG · Massgebliches Verfahren
1. Die Umweltverträglichkeit wird in einem Verfahren geprüft, in dem das Vorhaben öffentlich aufgelegt wird.
2. Wird das Vorhaben in mehreren Verfahren öffentlich aufgelegt, wird die Umweltverträglichkeit im ersten Verfahren geprüft, das eine umfassende Prüfung ermöglicht.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
B.2012.182.B.2012.1 · sg (Art. 16 Abs. 1 EG-USG)
Cantonal Road Bypass Approval and Expropriation Challenge
This article was mentioned in the introduction but not cited in the final orders.