671.71
CH-SG
Art. 24 Verordnung zum Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen - Abrechnungsliste der Gemeinde
VI. Besondere Bestimmungen und Verfahren
Art. 24 Verordnung zum Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen · Abrechnungsliste der Gemeinde
1. Die Abrechnungsliste enthält
a) die Namen der Beitragsempfängerinnen und Beitragsempfänger mit dem Hinweis, ob diese jeweils zu Direktzahlungen berechtigt sind;
b) die Objekttypen mit Angabe von Qualitätsstufe und nationaler, regionaler oder lokaler Bedeutung;
c) das Flächenmass der Objekte;
d) die Lage der Flächen (Parzellennummer und Zone);
e) das Jahr, in dem die Bewirtschaftungsverträge abgeschlossen wurden;
f) die aktuellen Beitragssätze und Beiträge.
2. Änderungen gegenüber dem Vorjahr sind zu erläutern.