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671.7 GAÖL CH-SG

Art. 4 Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen (GAöL) - b) Voraussetzungen

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Art. 4 GAöL · b) Voraussetzungen

1. Beiträge werden für Flächen geleistet, deren Nutzung durch

a) Schutzverordnung beschränkt ist;

b) Bewirtschaftungsvertrag geregelt ist.

2. Der Bewirtschaftungsvertrag wird in der Regel auf acht Jahre abgeschlossen.

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